WOHNUNGSEIGENTUM UNTER LEBENSGEFÄHRTEN

Seit dem Wohnungseigentumsgesetz 2002 besteht die Möglichkeit, auch außerhalb der Ehe im Bereich der Lebensgemeinschaft den – mitfinanzierenden – Partner grundbücherlich durch Einverleibung des Hälfteeigentums abzusichern.

Rechtssichere Mietverträge

Seit Jahren hat der Oberste Gerichtshof in mehreren Grundsatzentscheidungen wesentliche Bestandteile von bisherigen Standardklauseln in Mietverträgen für unzulässig erklärt.

Haftung des WE-Hausverwalters

Die von den Wohnungseigentümern bestellte und bezahlte Hausverwaltung hat in der Praxis vielfältige Aufgaben zu erledigen. Wie die Rechtsprechung der letzten Zeit zeigt, wird dabei ein immer strengerer Sorgfaltsmaßstab angelegt, was in vielen Bereichen zu einer Haftung des Verwalters gegenüber der Eigentümergemeinschaft als Ganzes aber auch gegenüber einzelnen Miteigentümern führen kann.