Rechtssichere Mietverträge

Seit Jahren hat der Oberste Gerichtshof in mehreren Grundsatzentscheidungen wesentliche Bestandteile von bisherigen Standardklauseln in Mietverträgen für unzulässig erklärt.

 

Betraf das zunächst nur Mietverträge, die mit einem Konsumenten abgeschlossen wurden, geht der Gerichtshof dazu über, auch im Unternehmensbereich eine ähnlich strenge und für den Vermieter häufig nachteilige Klauselprüfung anzustellen.

 

Der Gerichtshof greift dabei auf eine lange unbeachtete Regelung im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch zurück, wonach eine in Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung dann nichtig ist, wenn sie eine Seite gröblich benachteiligt.

 

Was „gröblich benachteiligt“ konkret bedeutet, hängt vom Einzelfall ab und ist damit im Vorhinein nur schwer beurteilbar.

 

Damit wird es neben der an sich schon sehr komplexen Mietrechtsmaterie nochmals erheblich schwieriger, Mietverträge rechtssicher zu errichten.

 

Auf Grund der möglichen erheblichen Auswirkungen von rechtsunwirksamen Bestimmungen in Mietverträgen empfiehlt es sich, keinen Mietvertrag, ohne fachkundigen Rat abzuschließen.

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