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WOHNUNGSEIGENTUM UNTER LEBENSGEFÄHRTEN
Seit dem Wohnungseigentumsgesetz 2002 besteht die Möglichkeit, auch außerhalb der Ehe im Bereich der Lebensgemeinschaft den – mitfinanzierenden – Partner grundbücherlich durch Einverleibung des Hälfteeigentums abzusichern.